Als Betreuungskraft arbeiten Sie in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegefachkräften und den Pflegeteams und verbessern somit die Betreuungs- und Lebensqualität von Heimbewohnern.
Betroffene Heimbewohner/-innen haben demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, psychische Erkrankungen oder geistige Behinderungen und sind dadurch dauerhaft in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt. Ihnen soll u. a. durch mehr Zuwendung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung eine höhere Wertschätzung entgegengebracht werden.
Die Betreuung und Pflege von Menschen mit einer Demenzerkrankung erfordert viel Geduld, fachliches Handeln und Kenntnisse über die Krankheit. Mitarbeiter/-innen erleben sich häufig als unsicher im Umgang mit gerontopsychiatrisch veränderten Menschen. Im Verlauf der Krankheit können viele Fragen auftauchen:
Als Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleiter/-in nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b) finden Sie in der ambulanten, stationären und teilstationären Altenpflege gute Beschäftigungschancen.
Vor der Qualifizierungsmaßnahme Bedarf es der Durchführung eines Orientierungspraktikums in einer vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung in einem Umfang von 40 Stunden.
Sie haben Interesse an der Qualifizierung zur Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleiter/-in? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir vom bfw Leer freuen uns auf Sie!
Andrea Brandt
Telefon: 0491 9254210
Fax: 0491 9254222
E-Mail: leer@bfw.de
Montag – Freitag:
08:00 – 12:15 Uhr
Weiterbildung zur Betreuungskraft beim bfw