Bildungsgutschein beantragen:100% geförderte Umschulung und Weiterbildung



Mit einer abgeschlossenen Weiterbildung oder Umschulung steigen Ihre Chancen, auf dem Arbeitsmarkt langfristig Fuß zu fassen.
Damit unsere Teilnehmer:innen die Kosten für die jeweilige Bildungsmaßnahme nicht selbst tragen müssen, empfiehlt sich die Beantragung eines Bildungsgutscheins.
Mit dem Bildungsgutschein werden bis zu 100% der Kosten für Umschulungen und Weiterbildungen gefördert und von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

Nachfolgend möchten wir Sie ausführlich über den Ablauf der Beantragung informieren und häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Beispiel zu Voraussetzungen und Gültigkeit des Bildungsgutscheins beantworten.
 

Haben Sie Fragen?

Unsere Expert:innen sind für Sie da – kostenlos und unverbindlich. 

Sie erreichen uns telefonisch:
Mo. - Fr. von 08:00 - 18:00 Uhr unter 02104 499305

Oder per E-Mail an: meinkurs@bfw.de

In vier Schritten zum Bildungsgutschein

1. Kontaktaufnahme mit dem bfw über unsere Kurswebsites

2. Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit

3. Prüfung durch die Agentur für Arbeit und Ausstellung des Bildungsgutscheins

4. Einlösung des Bildungsgutscheins beim bfw

Hinweis: Alternativ können Sie den Bildungsgutschein auch zuerst bei der Arbeitsagentur beantragen und ihn danach bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen.
 

Voraussetzungen - Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

Um einen Bildungsgutschein zu erhalten müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Die Vergabe erfolgt immer nach einer individuellen Beurteilung durch die jeweiligen Agentur für Arbeit, es gelten in der Regel aber die folgenden Kriterien:

  • Sie müssen arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein
  • Die angestrebte Bildungsmaßnahme muss dazu beitragen, Ihre beruflichen Chancen zu verbessern, Arbeitslosigkeit abzuwenden oder Ihnen eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen
  • Die ausgewählte Bildungsmaßnahme muss von der Agentur für Arbeit anerkannt sein und von einem zugelassenen Bildungsträger angeboten werden
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie die Bildungsmaßnahme nicht aus eigener finanzieller Kraft finanzieren können

Wo bekomme ich meinen Bildungsgutschein?

Seit dem 01.01.2025 kann der Bildungsgutschein nicht mehr über das Jobcenter, sondern nur noch über die Agentur für Arbeit beantragt werden.

Welche Kosten werden übernommen?

Durch den Bildungsgutschein werden viele Kosten übernommen, die bei einer Bildungsmaßnahme anfallen. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für den Kurs, die Lernmaterialien und oft auch die anfallenden Fahrtkosten während der Umschulung oder Weiterbildung. Des Weiteren können auch Unterkunftskosten oder Kinderbetreuung übernommen werden. In einigen Fällen werden sogar Prüfungsgebühren oder andere zusätzliche Ausgaben gedeckt.

Durch diese finanzielle Unterstützung ist es für Sie einfacher, sich voll und ganz auf die Bildungsmaßnahme zu konzentrieren, ohne sich Sorgen um die Finanzierung machen zu müssen.

Wie lange ist der Bildungsgutschein gültig?

Der Bildungsgutschein ist in der Regel drei Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss die geförderte Bildungsmaßnahme begonnen werden.
Falls der Gutschein nicht rechtzeitig eingelöst wird, verfällt er, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen erneut beantragt werden.
Es ist daher wichtig, sich frühzeitig um einen passenden Kurs und die Anmeldung zu kümmern.

Unsere Angebote

Ob Handwerk, IT, Logistik, Metallbau, Kfz-Technik oder kaufmännische Berufe – bei uns finden Sie praxisnahe und zukunftssichere Bildungsangebote aus verschiedensten Bereichen.

Als zertifizierter Bildungsträger mit 70 Jahren Erfahrung bieten wir praxisnahen Unterricht in kleinen Lerngruppen und bereiten optimal Sie auf Prüfungen vor. Unsere erfahrenen Dozent:innen setzen auf moderne Lehrmethoden und einen abwechslungsreichen Methodenmix.
Unsere Umschulungen starten mehrmals im Jahr, während viele unserer Weiterbildungen sogar monatlich beginnen. Diese können je nach Kurs sowohl in Vollzeit, in Teilzeit als auch in berufsbegleitender Form absolviert werden.

Das Weiterbildungsgeld - der Extrabonus für Ihre Bildungsmaßnahme


Allen Teilnehmenden einer Bildungsmaßnahme wird ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 € ausgezahlt.

Sie erhalten das monatliche Weiterbildungsgeld von 150 €, wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Berufsabschluss führt.
Das Weiterbildungsgeld von 150 € erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem festen Regelbedarf.

Um das Weiterbildungsgeld zu erhalten, müssen Sie:

  • Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld beziehen
  • Angestellte:r mit Anspruch auf SGBII-Leistungen sein